COMPLIANCE
BITTE SPRECHEN SIE FEHLVERHALTEN AN
Rechtmäßigkeit, Ehrlichkeit, Professionalität und Respekt bilden die Werte, die uns in der Zusammenarbeit und im täglichen Geschäft leiten. Diese Werte sind die Grundlage für unseren nachhaltigen Erfolg und für unseren Ruf auf dem Markt. Sie sind ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur.
Wir übernehmen so Verantwortung durch Maßnahmen, die zum Umweltschutz, zur sozialen Verantwortung und einer guten Unternehmensführung beitragen. Hierdurch pflegen wir eine transparente und langfristig ausgerichtete Beziehung zu Geschäftspartnern, Mitarbeitern und sonstigen Interessensgruppen.
Alle Mitarbeiter der PHRE und der Munus haben sich freiwillig zu einem verantwortlichen Verhalten im Rahmen einer Compliance-Kultur verpflichtet und dies in Richtlinien formuliert:
- Richtlinie Umgang mit Interessenkonflikten
- Richtlinie Verhaltenskodex
- Richtlinie Verhinderung Geldwäsche
- Richtlinie Verhinderung von Korruption
Durch regelmäßige Schulungen wird das Wissen der Mitarbeiter und der Geschäftsführung regelmäßig erneuert und vertieft.
Im Rahmen des HinweisgeberSchutzgesetzes (HinSchG) („Whistleblower“ - Gesetz“) können betroffene MitarbeiterInnen (oder KundInnen, GeschäftspartnerInnen, etc.) bei Compliance Verstößen (oder auch schon bei Verdachtsmeldungen) Hinweise und Meldungen über interne und externe Meldekanäle an die Geschäftsführung und/oder den Compliance Beauftragten abgeben.
Der Hinweisgeber hat grundsätzlich die freie Wahl, ob er sich an eine interne Meldestelle des Unternehmens oder an eine externe Meldestelle der Behörden wendet. § 7 Absatz 1 Satz 2 HinSchG regelt jedoch einen Anreiz zur bevorzugten Nutzung der internen Meldekanäle im Unternehmen: Hinweisgeber sollten in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.
Alle Fälle werden dokumentiert und zeitnah bearbeitet. Ggf. sind externe Stellen (Strafverfolgung, Anwaltskanzleien, etc.) einzubinden. Regelmäßig sind die Fälle der Geschäftsführung / dem Vorstand vorzulegen, um Vorschläge zur Vermeidung der Wiederholung zu entwickeln.